Kirchenaustritt

Informationen zum Kirchenaustritt

Zuständigkeit

Das Standesamt Rudelzhausen ist für das gesamte Gemeindegebiet zuständig.

 

Erklärung des Austrittes

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesbeamten erklärt werden:

Die mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt abgeben. Sie benötigen dazu einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten.

Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eMail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

Wird die Austrittserklärung durch einen rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter abgegeben, so benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf ebenfalls der notariellen Beglaubigung.

 

Gebühren

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt als Amtshandlung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 35,-- Euro (Einzelperson).

 

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist (nicht schon bei Einwurf in den Briefkasten des Kreisverwaltungsreferats).

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Artikel 6 Absatz 3 Kirchensteuergesetz).

 

Nichtselbständig Beschäftigte

Auf der Lohnsteuerkarte ist die Religion eingetragen. Damit der Arbeitgeber umgehend erfährt, dass die Kirchensteuer nicht mehr abgeführt werden muss, kann die Religionszugehörigkeit auf der Steuerkarte gestrichen werden.

Für diese Änderung ist ab 01.12.2010 das Finanzamt zuständig. Wenden Sie sich bitte mit der Abschrift der Kirchenaustrittserklärung, der Lohnsteuerkarte des laufenden Jahres und Ihrem Ausweis an das für Sie zuständige Finanzamt.

 

Selbständige

Bitte teilen Sie den Austritt aus der Kirche Ihrem Steuerberater mit, bzw. fügen Sie Ihrer nächsten Steuererklärung die Abschrift der Kirchenaustrittserklärung bei.