Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB und § 12 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes Freising ermittelt.
Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Freising. Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Bei Auskünften aus der Bodenrichtwerttabelle handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen.
Anfragen können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden unter
Landratsamt Freising
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Landshuter Straße 31
85350 Freising
Tel: 08161 / 600 – 716, - 717, - 718
Fax: 08161 / 600 – 171
Mail: gutachterausschuss@kreis-fs.de