Ermittlung der Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB und § 12 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes Freising ermittelt.

 

Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Freising. Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

 

Bei Auskünften aus der Bodenrichtwerttabelle handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen.

 

Anfragen können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden unter

 

Landratsamt Freising

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Landshuter Straße 31

85350 Freising

Tel: 08161 / 600 – 716, - 717, - 718

Fax: 08161 / 600 – 171

Mail: gutachterausschuss@kreis-fs.de