Im Februar 2022 hat die Bayerische Staatskanzlei einen Leitfaden für Vereinsfeiern veröffentlicht.
Inhaltverzeichnis des Leitfadens:
Wann eine Veranstaltung angezeigt oder genehmigt werden muss
• Welche Veranstaltung muss angezeigt werden?
• Welche Veranstaltung bedarf einer Erlaubnis?
• Veranstaltung in nicht dafür genehmigten Räumen
• Veranstaltung in Zelten, mit Bühnen und Hüpfburgen (sog. „fliegende Bauten“)
• Veranstaltung auf der Straße
Weitere typische Einzelfragen bei Vereinsfeiern
• Ausschank von Alkohol
• Brauchtumsschützen
• Veranstaltung mit Feuer
• Veranstaltung mit Feuerwerk
• Veranstaltung mit Tieren
• Werbung für die Veranstaltung an Straßen
• Maibaum- bzw. Kirchweihbaumtransport
• Anzeige bei der GEMA und GEMA-Gebühren
• Künstlersozialabgabe bei Vereinsveranstaltungen
• Lotterien und Ausspielungen (z. B. Tombolas)
• Spendensammlung
Was es sonst noch zu beachten gilt
• Jugendschutz
• Lärmschutz
• Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen
• Sicheres Dekorieren
• Lebensmittelhygiene/Allergenkennzeichnung/Trinkwasser/Abfallvermeidung
• Sicherer Umgang mit Flüssiggas
• Brandsicherheitswache
• Sanitätsdienst
• Veranstaltung mit einer Höchstzahl an Besuchern
• Haftungsfragen
• Datenschutz/DSGVO
• Markenrechtsverletzungen
• Ehrengaben/Steuerrecht
Bayerische Ehrenamtskarte
Versicherung
Sorgentelefon Ehrenamt und weitere Ansprechpartner
Datenbank BAYERN.RECHT
Informationen dazu sowie den Link zum Download der Broschüre finden Sie unter Downloads.