Herzlich willkommen in Rudelzhausen, Landkreis Freising

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Das Rathausgebäude ist zu den Öffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr und Mo - Mi 13:00 - 16:00 Uhr) offen zugänglich. Eine Terminvereinbarung für Ihr Anliegen ist erforderlich, um Wartezeiten zu vermeiden. Kurzfristige Termine sind möglich.

Aktuelles aus der Gemeinde

Stellenausschreibung: Reinigungskraft (m/w/d) für die Grundschule Rudelzhausen

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren.  Die Gemeinde Rudelzhausen im Landkreis Freising, ca. 3.600 Einwohner, sucht zum 13.04.2026eine Reinigungskraft (m/w/d) für die Grundschule Rudelzhausen und vertre

 
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt Freising

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt Freising

NEU ab Mai 2026: Freitags Außensprechtag in Au von 8:00 bis 12:00 UhrWO: Markt Au, Untere Hauptstr. 2, 84072 Au i. d. Hallertau (im Rathaus)08161 60084338schwanger@kreis-fs.dewww.schwanger-fs.de 

 
Sanierung Fichtenweg ab 07.04.2026

Sanierung Fichtenweg ab 07.04.2026

Beginn mit Straßenaufbruch sowie Ausbau der Einfassungen: Dienstag, 07.04.2026 - Freitag, 10.04.2026

 
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Unsere Gemeindebürger Johann Kriegler, Johann Schart, Lucia Hölzl und Heidi Zöhrer wurden für ihre Verdienste im Ehrenamt ausgezeichnet!

 

Haushalt 2026

Hier finden Sie die Unterlagen zum Haushalt der Gemeinde Rudelzhausen für das Jahr 2026:Bekanntmachung (PDF)Haushaltssatzung (PDF)Vorbericht (PDF)Eckdatenblatt (PDF)Haushalts- und Finanzplan (PDF)Stellenplan (PDF)Rücklagenübersicht (PDF)Schuldenübersicht (PDF)Übersicht Kreditermächtigungen (PDF)

 

Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2026: Bekanntmachung Wahlausschusssitzungen zur Ergebnisfeststellung u. Verkündungsform vorläufiges Wahlergebnis

Hier können Sie die Bekanntmachung➢der Sitzungen des Wahlausschusses- zur Feststellung der Namen der beiden Personen und die auf sie entfallenen Stimmen für die Stichwahl bei der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, falls es zu einer Stichwahl kommt,- zur Feststellung des