Anmeldung zur Eheschließung
Trauungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt. Trauungstermine außerhalb der Öffnungszeiten können vereinbart werden.
Beim Standesamt Rudelzhausen ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie beide oder einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rudelzhausen gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie ihre Eheschließung anmelden. Reservierungen (ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft mit vollständigen Unterlagen) sind hier aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 08752/8687-0.
Benötigte Unterlagen:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 10,-- €.
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung/der Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Rudelzhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr 10,-- €).
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich Folgendes:
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Bei Vorehen ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde und eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem als Heiratseintrag forgeführten Familienbuch der letzten Ehe (öffentliche Urkunde), erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 10,-- €). In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile und Aufhebungsurteile.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.
Kosten:
Anmeldung der Eheschließung 50 €
Trauung außerhalb der Öffnungszeiten zusätzlich 70 €
Urkunde 10 €
Stammbuch 20 €