für das Betreuungsjahr 2026/2027
Die monatlichen Benutzungsgebühren richten sich nach der durchschnittlich täglichen Betreuungszeit und werden für 12 Monate erhoben.
Gebühren bis 31.12.2026 (vor BayKiBiG-Reform)
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Buchungszeit |
pro Kind |
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>4 bis 5 Stunden |
mtl. 180,00 € |
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>5 bis 6 Stunden |
mtl. 195,00 € |
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>6 bis 7 Stunden |
mtl. 210,00 € |
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>7 bis 8 Stunden |
mtl. 225,00 € |
Gesetzliche Beitragsermäßigung (gültig bis 31.12.2026): Für jedes Kind wird die monatliche Benutzungsgebühr ab dem 1. September, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt um derzeit 100 € reduziert (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG).
Gebühr ab 01.01.2027 (nach BayKiBiG-Reform)
Hinweis: Zum 01.01.2027 entfällt der staatliche Beitragszuschuss von 100,00 € bayernweit im Zuge der gesetzlichen Reform. Um Eltern nicht mehrzubelasten, wurden die regulären Gebühren entsprechend angepasst.
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Buchungszeit |
pro Kind |
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>4 bis 5 Stunden |
mtl. 80,00 € |
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>5 bis 6 Stunden |
mtl. 95,00 € |
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>6 bis 7 Stunden |
mtl. 110,00 € |
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>7 bis 8 Stunden |
mtl. 125,00 € |
Sonstige Gebühren und Regelungen
Buchungszeitänderungen: Für Änderungen während des laufenden Kindergartenjahres wird eine Gebühr von aktuell 25 € pro Buchungszeitänderung erhoben.
Mittagessen:Nimmt ihr Kind am Mittagessen teil, beträgt die Essensgebühr 3,90 € pro Essen. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgemonats rückwirkend anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Essen. Die abzurechnenden Essen werden der Essensliste entnommen, die jeden Monat spätestens am letzten Öffnungstag in der Einrichtung eingesehen werden kann. Erfolgt bis zum 3. Werktag des Folgemonats kein Einspruch, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Essensgebühr entsteht erstmals mit der Anmeldung zur Teilnahme am Mittagessen. Abbestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie der Leitung der Kindertageseinrichtung spätestens am Vortag gemeldet werden. Erfolgt keine Abbestellung, muss die Essengebühr bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat.

