Laut der Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Rudelzhausen müssen Kleinkläranlagen üblicherweise alle drei Jahre entleert werden. Sollte eine Entleerung nicht notwendig sein, kann die Frist auf Antrag um weitere drei Jahre verlängert werden.
So gehen Sie vor:
- Entleerungsnachweis: Wenn Ihre Klärgrube entleert wurde, müssen Sie der Gemeinde den Nachweis innerhalb von zwei Wochen unaufgefordert vorlegen.
- Fristverlängerung beantragen: Falls nach einer Schlammpegelmessung keine Entleerung erforderlich ist, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Dazu benötigen wir eine Kopie des Prüfprotokolls, das bei der halbjährlichen Begehung ausgestellt wird, oder einen Nachweis der Entleerung.
Einreichung der Unterlagen:
- Per E-Mail: Senden Sie die Unterlagen zusammen mit einem formfreien Antrag auf Fristverlängerung an info@gemeinde-rudelzhausen.de
- Per Post: Schicken Sie die Dokumente an die Gemeindeverwaltung Rudelzhausen.
- Persönlich: Bringen Sie die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung vorbei.
Bitte beachten Sie, dass individuelle Erinnerungen nicht verschickt werden. Stattdessen erfolgt die Erinnerung regelmäßig über Informationsblätter, Pressemitteilungen und/oder Onlinekanäle.
Wichtig: Wird kein Nachweis fristgerecht eingereicht, erhebt die Gemeinde die Kleineinleiterabgabe gemäß §6 der Kleineinleiterabgabesatzung.
Danke für Ihre Mithilfe.