Gewerbetreibende: Verpflichtung zur eigenständigen Entsorgung von Kartonagen

Das Aufkommen von Kartonagen auf den Wertstoffhöfen ist in den letzten Jahren stark angewachsen (u.a. auch durch die Zunahme von Verpackungsmüll aufgrund des Online-Handels). Ein vermehrter Bedarf für die Entsorgung der privaten Haushalte konnte hier ferner aufgrund der Corona-Lage festgestellt werden (weitere Lieferungen des Online-Handels mit zunehmenden Verpackungs-Kartonagen).

Auf den Wertstoffhöfen stehen Container, die allein für Verpackungskartonagen gedacht sind. Größe und Anzahl der Behälter auf dem Wertstoffhof sind jedoch begrenzt. Es können daher nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden. Erlaubt sind maximal 1,1 Kubikmeter Kartonagen in 14 Tagen pro gewerblichem Anlieferer. Werden größere Mengen angeliefert, so kommt es zu Überfüllungen der Behälter und folglich zu entsprechenden Engpässen bei der Entsorgung für die privaten Haushalte.

Vor allem im Ballungsraum des Landkreises Freising entsorgen zunehmend Gewerbetreibende regelmäßig ganze Sprinterladungen mit Kartonagen, so dass für die privaten Haushalte vor allem zu Stoßzeiten (freitags und samstags) am Wertstoffhof die Containerkapazitäten bereits frühzeitig erschöpft sind.

Um die Entsorgung der Kartonagen auf den Wertstoffhöfen für die privaten Haushalte unverändert sicherstellen zu können, müssen Kartonagenanlieferungen von Firmen, die die Maximalgrenze überschreiten, deshalb künftig abgewiesen werden. Betroffene Gewerbebetriebe können entsprechende Sammelbehälter bei Fachfirmen anfordern und haben hierzu nach der Gewerbeabfallverordnung auch eine Verpflichtung. Transportverpackungen aus dem Handel dürfen aus rechtlichen Gründen am Wertstoffhof grundsätzlich nicht abgegeben werden.

(22.01.2021)