für das Betreuungsjahr 2023/2024
Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend für 12 Monate erhoben.
Buchungszeit |
pro Kind |
>4 bis 5 Stunden |
mtl. 135,00 € |
>5 bis 6 Stunden |
mtl. 150,00 € |
>6 bis 7 Stunden |
mtl. 165,00 € |
>7 bis 8 Stunden |
mtl. 180,00 € |
>8 bis 9 Stunden |
mtl. 200,00 € |
für das Betreuungsjahr 2024/2025
Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend für 12 Monate erhoben.
Buchungszeit |
pro Kind |
>4 bis 5 Stunden |
mtl. 150,00 € |
>5 bis 6 Stunden |
mtl. 165,00 € |
>6 bis 7 Stunden |
mtl. 180,00 € |
>7 bis 8 Stunden |
mtl. 195,00 € |
>8 bis 9 Stunden |
mtl. 215,00 € |
Für jedes Kind wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt die monatliche Benutzungsgebühr nach § 6 Abs. 1 um den in Art. 23 Abs. 3 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz genannten Betrag reduziert (derzeit 100 €). Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt. Unabhängig davon können die Gebühren auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Freising) übernommen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühr Ihnen oder Ihrem Kind nicht zuzumuten sind. Das Nähere regelt § 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII).
In den Satzungen finden Sie die dazugehörige Gebührensatzung unter Kinderbetreuung und Soziales.
Für Buchungszeitänderungen, die von den Erziehungsberechtigten während eines laufenden Kindergartenjahres veranlasst werden, wird eine Gebühr von 25,00 € pro Buchungszeitänderung erhoben.
Nimmt ihr Kind am Mittagessen teil, beträgt die Essensgebühr 3,70 € pro Essen. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgemonats rückwirkend anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Essen. Die abzurechnenden Essen werden der Essensliste entnommen, die jeden Monat spätestens am letzten Öffnungstag in der Einrichtung eingesehen werden kann. Erfolgt bis zum 3. Werktag des Folgemonats kein Einspruch, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Essensgebühr entsteht erstmals mit der Anmeldung zur Teilnahme am Mittagessen. Abbestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie der Leitung der Kindertageseinrichtung spätestens am Vortag gemeldet werden. Erfolgt keine Abbestellung, muss die Essengebühr bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat.