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Gemeinde Rudelzhausen im Landkreis Freising | Online: https://www.gemeinde-rudelzhausen.de/
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Kostenersatz kann verlangt werden
Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
wahlweise Widerspruch bei der Gemeinde oder unmittelbar Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
)Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sarah Philomena Beck-Trojer | 08752 8687-13 | OG 07 |
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