Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Rudelzhausen im Landkreis Freising | Online: https://www.gemeinde-rudelzhausen.de/
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Gemeindeverwaltung > Aufgaben
In den Kompetenzbereich des ersten Bürgermeisters darf der Gemeinderat grundsätzlich nicht hineinregieren, ebenso darf auch der erste Bürgermeister grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des Gemeinderats hineinregieren.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht dem ersten Bürgermeister zustehen oder einem beschließenden Ausschuss übertragen wurden.
In die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus erledigt er in eigener Zuständigkeit die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten der Verteidigung einschließlich des Wehrersatzwesens und des Schutzes der Zivilbevölkerung - soweit nicht für haushalts- oder personalrechtliche Entscheidungen der Gemeinderat zuständig ist - sowie die Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.
Der Gemeinderat kann dem ersten Bürgermeister durch die Geschäftsordnung - mit bestimmten Ausnahmen - weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Übrigen kann der erste Bürgermeister anstelle des Gemeinderats oder eines (beschließenden) Ausschusses dringliche Anordnungen treffen und unaufschiebbare Geschäfte besorgen.
Der erste Bürgermeister ist schließlich dafür zuständig, die Beschlüsse des Gemeinderats bzw. seiner (beschließenden) Ausschüsse zu vollziehen. Er vertritt auch die Gemeinde nach außen; er hat die Möglichkeit, für die Gemeinde rechtsverbindliche Erklärungen nach außen abzugeben bzw. solche in Empfang zu nehmen.
Alles in allem enthält die bayerische Gemeindeordnung nur allgemeine Grundsätze über die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem ersten Bürgermeister und dem Gemeinderat. Die genaue Zuständigkeitsabgrenzung wird in der Regel in der Geschäftsordnung vorgenommen; sie kann je nach Größe der Gemeinde, ihrem Haushaltsvolumen oder örtlichen Besonderheiten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Näheres können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Michael Krumbucher | 08752 8687-10 | OG 01 |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Website Cookies. Sie können über die "Cookie Einstellungen" Ihre aktuellen Cookie Präferenzen anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Konfigurieren" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen. Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Cookie Hinweis
Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
BayernAtlas
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst BayernAtlas des Freistaates Bayern zur Darstellung von Karten und Geodaten.
Datenschutz
Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.