Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Rudelzhausen im Landkreis Freising | Online: https://www.gemeinde-rudelzhausen.de/
Sie sind hier: Rathaus & Politik > Gemeindeverwaltung > Aufgaben
Außerhalb von Apotheken dürfen vom Einzelhandel nur sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Betriebe und Einrichtungen haben diese Tätigkeit vor ihrer Aufnahme der Gemeinde anzuzeigen. Dies gilt auch für Personen, die diese Tätigkeiten selbständig und berufsmäßig ausüben. Auch für die Abgabe von Arzneimitteln im Reisegewerbe ist die Tätigkeit vor Aufnahme bei der Gemeinde anzuzeigen. Diese Anzeige nach dem Arzneimittelgesetz ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung bei der Gemeinde zu erstatten.
Hinweise:
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer eine zur Vertretung des Unternehmers gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die Sachkenntnis besitzt.
Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigem Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Als Sachkenntnisnachweis werden auch bestimmte Prüfungen und Nachweise (z.B. pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, pharmazeutisch-technischer Assistent) anerkannt.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Sibylle Angermeier | 08752 8687-17 | EG 03 | |
Dorothea Heigl | 08752 8687-17 | EG 01 | |
Bettina Holzhausen | 08752 8687-16 | EG 01 | |
Hildegard Raab | 08752 8687-15 | EG 01 |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Website Cookies. Sie können über die "Cookie Einstellungen" Ihre aktuellen Cookie Präferenzen anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Konfigurieren" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen. Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Cookie Hinweis
Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
BayernAtlas
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst BayernAtlas des Freistaates Bayern zur Darstellung von Karten und Geodaten.
Datenschutz
Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.