Gemeinde Rudelzhausen: Gigabit-Förderprogramme und Markterkundungsverfahren

Markterkundungsverfahren entsprechend der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" in Kombination mit der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

1.) Bestandsaufnahme

Die Bundesrepublik Deutschland strebt mit dem Gigabit-Förderprogramm einen schrittweisen, flächendeckenden Glasfaserausbau an.

Dazu wurde die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht.
Es wurde die Möglichkeit eines kombinierten Markterkundungsverfahrens geschaffen, das sowohl für einen Ausbau im Gigabit-Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland als auch im bayerischen Gigabit-Förderprogramm genutzt werden kann.

Nähere Informationen dazu sind im Hinweisdokument zum kombinierten Markterkundungsverfahren des bayerischen Breitbandzentrums ersichtlich.

Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung ist im Portal des Projektträgers des Bundesförderprogramms ersichtlich: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

 


2.) Markterkundung - Bekanntmachung

Die Gemeinde Rudelzhausen bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.

Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.

Downloads:

 

HINWEIS: Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur Verfügung gestellt.