Sie haben etwas gefunden
Wer einen Gegenstand im Wert von mehr als 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich zu melden. Wir bitten, diesen Gegenstand schnellstmöglich dem Fundbüro zukommen zu lassen, da jede Verzögerung für den/die Verlierer*in unangenehme Stunden bereiten kann.
Sie haben etwas verloren
Ist Ihnen ein Gegenstand abhandengekommen, können Sie sich im Fundbüro nach einem verlorenen Gegenstand erkundigen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache nicht abgeholt, so hat der/die Finder*in Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der/die Finder*in nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.
Bei der Gemeinde sind derzeit folgende Fundsachen hinterlegt:
Funddatum |
Fundstück |
Fundort |
21.05.2024 |
MTB Herren-Fahrrad "Sharptail Bulls" |
Rudelzhausen, Volksfestwiese |
24.05.2024 |
Lenova Tablet |
Lindenstraße, Kreuzung B301 |
09.07.2024 |
Damen-Fahrrad "Morrison" |
Rudelzhausen, Kirchplatz 7 |
30.07.2024 |
Brille/Lesebrille |
Rudelzhausen, Friedhof |
19.11.2024 |
Fahrradcomputer SIGMA |
Rudelzhausen, Kirchgasserl |
Wenn Sie einen dieser Gegenstände vermissen, melden Sie sich im Fundbüro der Gemeinde
(Telefon 08752/8687-0).