Die Satzung dient der Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteilbereiches sowie der Neuausweisung einer Wohnbaufläche auf dem Grundstück Flur-Nr. 476/5 zur Deckung des Bedarfes der einheimischen Bevölkerung. Das Grundstück soll dazu in den Ortsteilbereich einbezogen werden.
Durch die Einbeziehung des Grundstückes wird die im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellte Grenze des bebauten Innenbereiches nur geringfügig überschritten. Die Planung ist deshalb mit der städtebaulichen Planungsabsicht des Ortsteilbereiches vereinbar. Die neue Bebauung ist durch die direkten Nachkommen des Grundeigentümers vorgesehen. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Iglsdorf unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.
Dazu wird auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 476/6 eine räumlich mit dem Einbeziehungsbereich verbundene Ausgleichfläche ausgewiesen, die als extensives Grünland mit mesophilen Strauch-, Gebüsch- und Baumpflanzungen festgesetzt und dinglich gesichert wird.
Die Satzung ist seit 26.01.2017 rechtskräftig.