Hinweise zur Hundehaltung im Gemeindegebiet

In letzter Zeit gehen bei der Gemeindeverwaltung wieder häufig Beschwerden über Hunde ein, die unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen umherlaufen bzw. die unbeaufsichtigt das Grundstück des Halters verlassen und somit sich selbst, Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer gefährden.

 

Die Gemeinde möchte in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen der Hundeverordnung verweisen. Hunde mit einer Schulterhöhe von mind. 50 cm und Kampfhunde sind auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an einer maximal 2 Meter langen, reißfesten Leine zu führen. Die Hunde sind zu halten, dass sie nicht frei auf öffentliche Wege und Straßen laufen können. Der Hundehalter muss entsprechende Vorkehrungen treffen, z.B. Umzäunung, Zwinger oder Anketten des Hundes. Zuwiderhandlungen können sogar mit Geldbuße belegt werden. Den gesamten Verordnungstext können Sie am Ende dieser Seite downloaden. 

 

Die Gemeinde bittet alle Hundehalter darum, zur Sicherheit der Bevölkerung aber auch zum Schutz des Hundes (z.B. vor Überfahren) wieder verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen in der Verordnung zu achten.