Einbeziehungssatzung Ringstraße

Plan Ringstraße neu

Die Gemeinde Rudelzhausen beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand von Tegernbach auf einer Fläche von ca. 1700 qm der Flurstücke Nr. 847 + 849 Teilfl., Gemarkung Tegernbach den Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Zweck der Satzung ist es eine eng begrenzte bauliche Entwicklung für den örtlichen Bedarf unter Wahrung der charakteristischen städtebaulichen Struktur zu ermöglichen.

 

Die Satzung ist seit 28.03.2017 rechtskräftig.