Sozialpass des Landkreises Freising

Der Sozialpass des Landkreises Freising bietet Bürgerinnen und Bürgern, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, verschiedene Vergünstigungen.

Wer ist berechtigt?

Folgende Personengruppen können den Sozialpass beantragen:

  • Personen mit Grundsicherung im Alter
  • Bürgergeld-Empfänger
  • Sozialgeld-Empfänger
  • Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
  • Empfänger von Leistungen des Bezirks nach SGB XI
  • Personen mit Sozialhilfe
  • oder Wohngeld

Wie kann der Sozialpass beantragt werden?

Der Pass kann formlos über die für Sie zuständigen Stellen (Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.) beantragt werden. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter oder reichen Sie einen Antrag per E-Mail ein.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Sozialpass Landkreis Freising