Digitaler Bauantrag ab 01.03.2024

Ob auf Papier oder online: Ab 1. März 2024 ist zwingend die Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Freising, der erste Empfänger und nicht mehr die Gemeinde.

Nähere Information finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes:

https://www.kreis-freising.de/ - Digitaler Bauantrag